Kraftwerk

Förderung: die Arten und die Reihenfolge

Auf dieser Seite steht kein Fördersatz und keine Frist. Beides ändert sich laufend, und was heute richtig wäre, wäre in einem halben Jahr falsch. Was sich nicht ändert, sind die Arten von Unterstützung, die für Erzeugung und Speicher überhaupt in Frage kommen, und die Reihenfolge der Schritte. Darum geht es hier.

Vier Arten von Unterstützung Keine Sätze, keine Fristen, keine Zusage
Arten

Vier Arten von Unterstützung

Für Erzeugung und Speicher kommen grundsätzlich vier Dinge in Frage. Sie funktionieren unterschiedlich, und dieser Unterschied ist wichtiger als jede Höhe: Auf das eine haben Sie einen Anspruch, das andere muss Ihnen jemand bewilligen, bevor Sie bestellen.

Vergütung

Einspeisevergütung nach dem EEG

Für den Strom, den die Anlage ins Netz abgibt. Das ist ein Anspruch und keine Bewilligung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat sie, ohne dass jemand darüber entscheidet.

Ihre Höhe wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt. Welcher Wert das für Ihre Anlage sein wird, steht heute nicht fest, und deshalb steht hier keine Zahl.

Kredit

Zinsgünstige Förderkredite

Etwa über eine staatliche Förderbank. Das ist kein geschenktes Geld, sondern günstigeres: Sie zahlen zurück, aber zu anderen Konditionen als am freien Markt.

Ein Förderkredit muss beantragt und bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Das ist der Punkt, an dem die Reihenfolge im nächsten Abschnitt zählt.

Land & Kommune

Programme der Länder und Kommunen

Diese Ebene unterscheidet sich stark. Was in einem Bundesland oder in einer Kommune aufgelegt ist, gibt es nebenan nicht, und die Bedingungen sind jedes Mal andere.

Eine allgemeine Aussage dazu wäre wertlos. Welche Programme für Ihren Standort überhaupt in Frage kommen, lässt sich nur für diesen einen Standort beantworten.

Steuer

Steuerliche Effekte

Vor allem die Abschreibung der Anlage. Das ist keine Förderung im engeren Sinn, es läuft über keinen Antrag und über keine Bewilligung, verändert aber die Rechnung.

Wie stark, hängt an Ihrer steuerlichen Situation. Das ist eine Frage an Ihren Steuerberater, und wir beantworten sie nicht für Sie.

Den Stand prüfen wir zum Zeitpunkt der Antragstellung

Programme werden neu aufgelegt, geändert, gedeckelt oder sind zeitweise ausgeschöpft. Bedingungen und Zuständigkeiten verschieben sich mit. Jede Zahl und jede Frist, die dauerhaft auf einer Website steht, ist irgendwann falsch, und darauf sollte niemand eine Investitionsentscheidung stützen. Was für Ihr Vorhaben tatsächlich gilt, wird deshalb erst dann geprüft, wenn der Antrag ansteht, und zwar bei der zuständigen Förderstelle.

Reihenfolge

Erst der Antrag, dann der Auftrag

Die Einspeisevergütung bekommen Sie, weil Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zuschüsse und Kredite bekommen Sie, weil jemand sie bewilligt hat. Dieser eine Unterschied bestimmt die gesamte Reihenfolge eines Projekts.

Zuschüsse und Kredite müssen beantragt und bewilligt sein, bevor der Auftrag erteilt wird. Wer zuerst bestellt und dann beantragt, verliert in der Regel den Anspruch, weil das Vorhaben damit als begonnen gilt. Das ist der häufigste und der teuerste Fehler bei solchen Projekten, und er lässt sich nachträglich nicht reparieren.

Daraus folgt eine Reihenfolge, die sich nicht abkürzen lässt:

  1. Bedarf klärenWas soll die Anlage leisten, und was steht dem am Standort entgegen. Ohne diese Klärung lässt sich kein Angebot einholen, das einem Antrag standhält.
  2. Angebot einholenEin Antrag braucht ein Angebot mit Leistungsverzeichnis, nicht nur eine Summe. Das ist der Teil, den wir liefern.
  3. Antrag stellenBeim passenden Programm, mit dessen Unterlagen und nach dessen Vorgaben. Bis hierhin ist nichts bestellt.
  4. Bewilligung abwartenDer unbequemste Schritt, weil sichtbar nichts passiert und die Zeit trotzdem läuft. Überspringen lässt er sich nicht.
  5. BestellenErst jetzt. Ein Auftrag vor der Bewilligung kostet in der Regel den Anspruch auf das Geld, um das es gerade ging.
  6. BauenErrichtung und Inbetriebnahme.
  7. Verwendungsnachweis führenNach der Umsetzung ist zu belegen, dass das Geld für das bewilligte Vorhaben eingesetzt wurde. Was dafür verlangt wird, steht in der Bewilligung.

Programme lassen sich nicht beliebig stapeln

Zuschüsse und Kredite sind nicht frei kombinierbar. Ob sich zwei Programme nebeneinander nutzen lassen, steht in deren Bedingungen, und das gehört vor den Antrag geklärt. Eine Kombination, die erst beim Verwendungsnachweis auffällt, kann die Bewilligung nachträglich in Frage stellen.

Unterlagen

Was ein Antrag braucht

Was genau verlangt wird, gibt das jeweilige Programm vor. Diese Angaben tauchen aber fast immer auf, und man kann sie vorbereiten, bevor feststeht, wo der Antrag am Ende landet.

  • Beschreibung des Vorhabens. Was gebaut wird, wo, wozu und in welcher Größe.
  • Ein Angebot mit Leistungsverzeichnis. Nicht eine Summe, sondern die einzelnen Positionen dahinter.
  • Nachweise zum Standort und zur Berechtigung daran. Dass es die Fläche oder das Dach gibt und dass Sie darüber verfügen dürfen. Bei gemieteten oder gepachteten Objekten ist das erfahrungsgemäß der Punkt, der am längsten dauert.
  • Angaben zum Antragsteller. Wer beantragt, in welcher Rechtsform und mit welchen Angaben zum Unternehmen.

Was wir übernehmen

Die technischen Unterlagen und das Leistungsverzeichnis. Also den Teil, den ohne die Planung der Anlage niemand schreiben kann: Beschreibung des Vorhabens, Leistungsdaten, einzelne Positionen. Das liefern wir in einer Form, mit der sich ein Antrag ausfüllen lässt.

Was nicht zu uns gehört

Die förderrechtliche Beratung im engeren Sinn. Welches Programm das richtige ist, ob Sie antragsberechtigt sind und wie sich die Förderung steuerlich auswirkt, gehört zum Steuerberater oder zur Förderstelle. Wir sagen das lieber offen, als eine Zuständigkeit zu behaupten, die wir nicht haben.

Was am Ende übrig bleibt, hängt daran, welche der vier Arten in Ihrem Fall greifen und wie das Vorhaben gebaut ist. Woraus sich ein Projekt zusammensetzt und welche Posten die Rechnung bestimmen, steht unter Kosten.

Klären wir die Förderung, bevor Sie bestellen.

Wir nehmen den Standort auf, erstellen das Leistungsverzeichnis und sagen Ihnen, welche Unterlagen von Ihnen selbst kommen müssen. Was zu diesem Zeitpunkt abrufbar ist, wird vorher geprüft, nicht hinterher.